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Müllschleuse - Mülltrennung - Abfallkreislauf

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Alles Müll oder was?

Ein sauberes, hygienisches und umweltfreundliches Wohnumfeld wünscht sich jeder Mieter.
Wenn man sich mit kritischem Blick so manchen Müllplatz oder den Inhalt einiger Wertstofftonnen genauer ansieht, hat man allerdings leider oft den Eindruck, dass dies nicht immer gut gelingt.

  • Immer mal wieder stehen gefüllte Abfallsäcke auf dem Müllplatz herum.
  • Oder es wird Sperrmüll in den Ecken versteckt. Die gelbe Wertstofftonne wird auch schon mal für die Entsorgung von Restmüll, Kleidungsstücken oder einem größeren Spielzeugauto verwendet. Denn das Auto ist ja aus Kunststoff! Das stimmt zwar, jedoch ist die gelbe Wertstofftonne ausschließlich für die Entsorgung von Verpackungen aus Plastik, Metall oder Verbundstoffen zu nutzen.
  • Deshalb gehören Spielzeuge oder zum Beispiel Windeln, die einen Kunststoffanteil haben, nicht in die Wertstofftonne. Sondern in den Restmüll.

Sind die Wertstofftonnen durch falsche Befüllung erst einmal verschmutzt, droht das große Erwachen: Die abgerechneten Müllkosten steigen plötzlich, weil der Entsorger die verschmutzen Wertstofftonnen nur noch kostenpflichtig als Sondermüll entsorgt.

Und bis zur Entsorgung, quellen die Tonnen über und es „stinkt zum Himmel“.

Das muss nicht sein.

Jeder kann etwas dazu beitragen, dass so etwas bei uns nicht passiert und sich alle wohlfühlen können.

Mit ein wenig Aufmerksamkeit und konsequenter Mülltrennung schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.
Helfen Sie bitte gerne auch Ihrem Nachbarn, der diese Informationen vielleicht noch nicht kennt.

Der Betreiber Ihrer Müllschleusen, die Firma imvisio, hat zu diesem Thema eine umfassende Kampagne gestartet.

Alle Informationen rund ums Müll trennen, die richtige Handhabung der Müllschleusen sowie Wissenswertes über den Abfallkreislauf finden Sie in Form von Videos und praktischen Tipps zum Herunterladen in 11 Sprachen hier:

www.imvisio.de/information

oder scannen Sie einfach den QR-Code.

Alttextilien

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Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien am 1. Januar 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Ziel ist es, den Anteil an verwertbaren Alttextilien im Restabfall signifikant zu senken und Nachhaltigkeit zu stärken. Auch wenn sie für viele nicht neu ist: die Pflicht zur getrennten Sammlung verwertbarer Abfälle gilt jetzt auch explizit für Alttextilien – also Kleidung, Schuhe und andere Textilwaren aus dem Haushalt wie zum Beispiel Handtücher oder Bettwäsche. Ziel Sind die Sachen nur ungewollt, aber ansonsten noch in Ordnung, können sie – möglichst gewaschen und in einem fest verschnürten Sack – in die Altkleidercontainer.

Diese stehen auf öffentlichen und privaten Stellplätzen sowie auf allen Wertstoffhöfen des ZAOE. Gut erhaltenes findet oftmals auch bei den Kleiderkammern der sozialen Einrichtungen einen Abnehmer (in Coswig beispielsweise der Soziale Laden „Kleidsam – Kleidung aus zweiter Hand“ im Mehrgenerationenhaus der JuCo, Hauptstraße 17, 01640 Coswig, Tel.: 03523 7749473). Sie leisten damit nicht nur einen Beitrag zur Abfallvermeidung, sondern unterstützen auch sozial benachteiligte Mitmenschen.

Kaputte und verschmutzte Altkleider kommen wie bisher in den Restabfall. Reicht der mal nicht aus, können Restabfallsäcke des ZAOE dafür genutzt werden.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ZAOE unter www.zaoe.de/abfall-infos/abfallarten/restabfall-2

Im Zuge der neuen gesetzlichen Regelung zur Abfalltrennung informiert der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (kurz: ZAOE) mit einem Informationsblatt über die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien.

Sperrmüll

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An dieser Stelle informieren wir Sie zeitnah über alles Wissenswerte rund um Ihre Sperrmüllentsorgung.

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