Ratgeber für bessere Wohnqualität!
Installation Rauchwarnmelder

Liebe Mieterinnen und Mieter,
Rauchwarnmelder – WICHTIGE Hinweise zur Demontage bei Renovierung
Als Vermieter sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Vor einiger Zeit wurden bei Ihnen Rauchwarnmelder der Firma ista SE montiert. Die Demontage der Rauchwarnmelder, beispielsweise im Rahmen von Renovierungsarbeiten, ist anzeigepflichtig. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder erfolgt jährlich.
- Die Rauchwarnmelder sind mit einer Demontageerkennung ausgestattet, daher sind geplante Demontagen (z. B. bei Renovierung) zwingend gegenüber der WBV anzeigepflichtig.
- Wird im Rahmen der jährlichen Funktionsprüfung eine Demontage erkannt und diese wurde der Verwaltung nicht angezeigt, erfolgt eine automatische Beauftragung zur Wiedermontage durch die Firma ista SE. Die anfallenden Kosten trägt der Mieter.
Nachdem Ihnen die Genehmigung zur Demontage vorliegt, bitten wir Sie, die Rauchwarnmelder sicher und staubfrei zu lagern und umgehend wieder an demselben Montageort anzubringen. Sollte es nach der Renovierung zu Veränderungen vom ursprünglichen Montageort kommen, ist zwingend über uns als Vermieter ein Auftrag auszulösen, da die Rauchwarnmelder neu eingemessen werden müssen.
Nur installierte, funktionsfähige und regelmäßig fachmännisch inspizierte Rauchwarnmelder können Leben retten!
Rauchwarnmelder-Servicenummer Ista SE: Telefon +49 201 – 50744497


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